Unterrichtsentgelte

Kinder & Jugendliche

Unterrichtsentgelt für Kinder und Jugendliche als monatlicher Teilbetrag eines Jahresentgeltes für wöchentlichen Unterricht während der niedersächsischen Schulzeit.

Unterrichtsart Dauer

monatl. Entgelt

1 Musikzwerge, MFE, MGA 45 Min.       26,50 €
1a AG- Unterricht 45 Min. 22,00 €
2 Instrumentenkarussell 30 Min. 34,00 €
3 Einzelunterricht 30 Min. 70,00 €
3 Einzelunterricht 45 Min. 100,00 €
4 Partnerunterricht 30 Min. 40,00 €
4 Partnerunterricht 45 Min.    60,00 €  
5 Gruppenunterricht 45 Min. 40,00 €
6 Ballett 60 Min. 36,00 €
6 Ballett 75 Min. 42,00 €
7 Ensemble- und Ergänzungsfächer 45 Min. 12,00 €

Für Kinder und Jugendliche, die in der Samtgemeinde wohnen, aber nicht Mitglied im Verein "Musikschule Samtgemeinde Hanstedt e.V." sind, erhöht sich das Entgelt um 20 %.

Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Samtgemeinde wohnen, erhöht sich das Entgelt um 20 %. Davon befreit sind Kinder und Jugendliche der Unterrichtsarten 1, 2, 6 , 7 und 8, wenn sie Mitglied im Verein "Musikschule Samtgemeinde Hanstedt e.V." sind.

Für die VdM-Schüler/innen (Verband deutscher Musikschulen) des Landkreises Harburg ist das Angebot der Ensemble- und Ergänzungsfächer kostenfrei.

Stand: ab 01.11.2023

Erwachsene

Unterrichtsentgelt für Erwachsene als monatlicher Teilbetrag eines Jahresentgeltes für wöchentlichen Unterricht während der niedersächsischen Schulzeit.

Unterrichtsart Dauer

monatl. Entgelt

Musikalische Späterziehung 45 Min.         32,00 €
Einzelunterricht 30 Min.   84,00 €

Einzelunterricht

Einzelunterricht

45 Min.

60 Min.

119,00 €

140,00 €

Partnerunterricht (2 Schüler) 30 Min.   48,00 €
Partnerunterricht (2 Schüler) 45 Min.   72,00 €
Gruppenunterricht (3-4 Schüler) 45 Min.   48,00 €
Ensemble- und Ergänzungsfächer 45 Min.   20,00 €
Gospel-Rock-Chor 120 Min.   25,00 €

Flexibler Unterricht für Erwachsene

  • Schnupperkarte  (4 Unterrichtsstunden á 30 Min. Einzelunterricht)    69,00 €
  • 10er-Karte  (10 Unterrichtsstunden á 30 Min. Einzelunterricht)       266,00 €
  • 10er-Karte  (10 Unterrichtsstunden á 45 Min. Einzelunterricht)           380,00 €

 

 

Instrumentenmiete

Für die den Schüler/innen überlassenen schuleigenen Instrumente ist ein monatliches Entgelt von 15,-- € zu zahlen. Die Mietdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Weitere Einzelheiten regelt der Mietvertrag.

Zahlung der Unterrichtsentgelte

Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbetrag, der in 12 monatlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Kalendermonats im voraus fälig ist. Unterricht wird grundsätzlich nur erteilt, wenn uns eine Einzugsberechtigung zu Lasten des Zahlungspflichtigen vorliegt. Sämtliche durch Zahlungsverzug entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Lehrkräfte können keine Zahlungen entgegennehmen. Barzahlungen bei Lehrkräften und Direktüberweisungen können nicht angenommen werden.

Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes

Eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes um 15% wird nur für Vereinsmitglieder gewährt, wenn

- der Schüler als zweites oder weiteres minderjähriges Familienmitglied die Musikschule besucht
- der minderjährige Schüler in einem zweiten oder weiteren Instrument unterrichtet wird.

Eine weitere Ermäßigung kann in begründeten Fällen schriftlich beantragt werden.

Erstattung bei Unterrichtsausfall

Sollte wegen Erkrankung der Lehrerkraft der Unterricht mehr als zweimal in einem Monat ausfallen, kann das Entgelt von der Musikschule halbiert werden.

Beendigung des Unterrichtes

1. Der Unterricht kann zum 30.04. oder zum 31.10. eines Jahres schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.

2. Die Teilnahme an den Musikzwergen, der Musikalischen Früherziehung und der Musikalischen Grundausbildung kann grundsätzlich nur während der Probezeit (1 bzw. 3 Monate) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Diese Kurse enden automatisch nach der vorgesehenen Kursdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Das Instrumentenkarussell ist ein Jahreskurs, der nicht vorzeitig gekündigt werden kann.

4. Die Musikschule hat in besonderen Fällen (unregelmäßiger Unterrichtsbesuch, unbefriedigende Leistungen usw.) das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

5. In nachgewiesenen, begründeten Härtefällen kann mit Zustimmung der Schulleitung u.U. eine vorzeitige Abmeldung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ermöglicht werden.